AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 – Zustandekommen des Vertrages
1.
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine
Anmeldung nicht mehr gebunden.

§2 – Regelwerk
1.
Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
2.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages
verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§3 – Sicherheit
1.
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
2.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht
oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbstständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
3.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstellen.
4.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren.
5.
Konsum von illegalen Drogen führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und Verständigung der zuständigen Behörden.
6.
Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Kraftfahrzeuges auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von
körperlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
7.
Diebstahl (im Sinne des StGB) führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung und Verständigung der zuständigen Behörden.
8.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen (Spielleitung) ist Folge zu leisten.
9.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen (Spielleitung) in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne das der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags hat.

§4 – Haftung
1.
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen (Spielleitung) beruhen.
2.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§5 – Urheberrecht an Aufzeichnungen
1.
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
2.
Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen gewerblich zu verwerten.
3.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
4.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
5.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

§6 – Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
1.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nach vorheriger Rücksprache mit dem Veranstalter übertragbar.
2.
Ein Widerrufsrecht ist nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen und nicht auf die Teilnahme an der Veranstaltung anwendbar. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht
ausgeschlossen ist. Jede Anmeldung ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Bezahlung des Teilnahmebeitrags.
3.
Der Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags von der Veranstaltung auszuschließen.
4.
Im vorgenannten Fall erhält der Teilnehmer das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.
5.
Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.

§7 – Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
1.
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Mitteilung an den Veranstalter, nicht erfolgt sein, so wird ein
Säumniszuschlag von 10,-€ fällig. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Un berührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen
Quittungsvorlage geltend zu machen.
2.
Ist der Teilnehmerbeitrag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Maßgeblich ist hier bei der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen.
3.
Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrags im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
4.
Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§8 – NSC-Klausel
1.
Der NSC ist an die Weisung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen (Spielleitung) gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
2.
NSC, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbeitrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrages in Anspruch genommen werden.

§9 – Rabatte
1.
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde.
2.
Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§10 – Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
1.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
2.
Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc.).
3.
Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.

§11 – Sonstiges
1.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
2.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Sitz des Veranstalters.
3.
Jeder Teilnehmer muss das Alter von 18 Jahren erreicht haben.
4.
Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
5.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung in vollem Umfang und insbesondere der daraus folgenden Risiken (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.) bewusst.
6.
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
7.
Das Mitbringen von Tieren jeglicher Art auf die Veranstaltung ist verboten.
8.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung wird grundsätzlich empfohlen und daher vorausgesetzt.